Nach erfolgreich absolvierter Begleithundeprüfung kann sich der Hundeführer entscheiden, ob es ihm Spass macht und der Hund die optimale Nasen- und Triebveranlagung hat, um als reiner Fährtenhund oder in allen drei VPG-Disziplinen, Fährte, Unterordnung und Schutzdienst ausgebildet werden soll.
Beginnen wir hier mit der "Fährtenarbeit". Hierbei muß der Hund eine Spur, auf der auch noch Gegenstände liegen, verfolgen, die Gegenstände entsprechend verweisen und alle Winkel entsprechend ausarbeiten. Denn die Fährte verläuft keineswegs gerade, sondern deren verwinkelter Verlauf ist durch die Prüfungsordnung je nach Prüfungsstufe entsprechend festgelegt. Hier gib es dann später richtige Profis, die noch nach über drei Stunden und unabhängig von der Witterung und dem Gelände, eine fast 2km lange Fährte verfolgen und alle ausgelegten winzigen Gegenstände finden.
Zur Unterordnung gehören auch hier wieder die bereits aus der Begleithundeprüfung bekannten Übungen Leinenführigkeit, Unbefangenheit, Freifolge und andere. Dazu kommen nun noch das Bringen eines Gegenstandes auf ebener Erde, über eine 1m hohe Hürde und eine Kletterwand. Weiterhin muß der Hund das Voraussenden mit Hinlegen sowie die Schussgleichgültigkeit beweisen.
Die dritte Abteilung ist der "Schutzdienst". Gerade in diesem Übungsteil wird der Hund sehr stark belastet, da er aus Reizsituationen sofort wieder zurück in das gehorsame Verhalten gerufen wird. Dies stellt hohe Anforderungen an das Triebverhalten, die Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes.Sich für sein "Rudel" im Rahmen seiner Möglichkeiten einzusetzen, lernt der Welpe schon frühzeitig von seiner Mutter. Diese Veranlagung wird im Schutzdienst ausgenutzt.
Ganz entscheidend für die Durchführung dieser Disziplin ist das Wesen des Hundes. Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Selbstbewußtsein, gepaart mit unabdingbarem Gehorsam gehören zu den Vorraussetzungen für diesen Sportteil. Ein Hund der nicht die Hörzeichen des Hundeführers befolgt, kann hier absolut nicht bestehen. Die Übungsteile bestehen aus der Streife nach dem Helfer, Stellen und Verbellen und dann erfolgt ein Überfall auf den Hund der vom Hund abgewehrt werden muß. Wenn der Helfer ruhig steht, muss der Hund ihn nur bewachen. Beim Transport zum Leistungsrichter soll der Hund den Helfer entsprechend bewachen.